Energieeinspeisegesetz - Förderung
Gesetzesgrundlage
Ziel des Energieeinspeisegesetzes (Gesetz für den Vorrang Erneuerbaren Energien) ist, die regenerativen Energien in Deutschland zu fördern und die Markteinführung zu unterstützen. Letztendlich soll eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit alternativen Energien die Notwendigkeit von Atomkraftwerken überflüssig machen.
Nach Fukushima wurde zwar das AUS für die Atomkraftwerke in Deutschland beschlossen. Dennoch bleiben uns die Risiken, die der Betrieb von Atomkraftwerken mit sich brachte bzw. noch bringt erhalten. Insbesondere ist die Entsorgung der hochradioaktiven Brennstäbe, noch nicht gelöst.
Und werden auch so schnell nicht lösbar sein. Und die Risiken des noch Jahrtausende strahlenden Atommülls sind weder für uns noch für unsere Nachkommen abschätzbar.
Bereits im Jahre 1990 wurde durch das damalige 1.000 Dächer Programm erstmals Photovoltaikanlagen in Deutschland gefördert.
Zwischen den Jahren 1999 und 2003 folgte dann das 100.000 Dächer Programm, in dem Privatpersonen, Freiberuflern und kleinen bis mittleren Unternehmen zinsgünstige Kredite zur Anschaffung von Photovoltaikanlagen gewährt wurden.
Das erste EEG ist bereits am 29. März 2000 in Kraft getreten. Letztmals wurde das Gesetz am 30. Juni 2011 mit Wirkung vom 01. Januar 2012 geändert. Betroffen vom Gesetz sind die regenerativen Energiegewinnungen aus Windkraft, Sonnenstrahlung, Biomasse, Geothermie und Grubengas (bei Grubengas handelt es sich im engeren Sinne um keine erneuerbaren Energien)
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Förderung
Die gesetzliche Förderung der erneuerbaren Energien liegt darin, dass der Gesetzgeber im EEG die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für alternative Energien geregelt hat.
D.h. es erfolgen keine Zuschüsse oder Aufwendungen aus dem Staatshaushalt. Vielmehr sind die großen Energieversorger zur Abnahme des alternativ erzeugten Stroms verpflichtet. Diese wiederum dürfen diese Mehrkosten in ihrer eigenen Kalkulation auf den Stromabgabepreis umlegen.
Seit dem 01.01.2009 wird auch der Eigenstromverbrauch gesetzlich gefördert. Aktuell gelten die Fördersätze für PV Anlagen bis 500 kWp.
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